Open Sessions
Freies Fahren
für alle*!
In den Open Sessions könnt ihr gegen kleines Eintrittsgeld mit *Skateboards, *Stunt-Scootern und *Inlineskates frei fahren. 100% geeignet für Anfänger und Fortgeschrittene. Auf 4 Indoor-Areas und einer Outdoor-Miniramp einfach nur Spaß haben und pure Fahrfreude genießen. Familien-Sessions ab 6 Jahren.
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Open Sessions
Öffnungszeiten!!!
Montags
Schools-Out Session von 16:00 – 19:00 Uhr
Freitags
Weekendopener Session 15:00 – 18:00 Uhr
Latession 18:00 – 21:00 Uhr
Samstags
Familien-Sessions 1 von 10:00 – 13:00 Uhr
Familien-Session 2 von 13:30 – 16:30 Uhr (am 17.01.2026 ausgebucht)
Sonntags
Familien-Sessions 1 von 10:00 – 13:00 Uhr
Familien-Session 2 von 13:30 – 16:30 Uhr (am 18.01.2026 ausgebucht)
Latesession 17:00 – 20:00 Uhr
Eintritt
ab 6 Jahren
Eintrittspreis nur 10,- Euro je Session (3 Stunden) und je Teilnehmer.
Wir freuen uns auf euch!!!
Anfänger + Fortgeschrittene
Rollsport für alle!
Skateboards
Stunt-Scooter
Inlineskates
FAHRSPASS
OPEN SESSIONS
Für Anfänger
& Fortgeschrittene
In den Open-Sessions (freies Fahren für alle kleinen und großen Rollsportler) kannst Du gegen Eintritt auf allen 4 Areas frei fahren.
Ganz gleich ob Du mit Stunt-Scooter, Skateboard oder Inlineskates oder mit allen Sportgeräten Rollsport ausübst. Das Rollhouse ist so konzipiert, dass Du als Anfänger oder Fortgeschrittener einfach nur Fahrspaß erleben oder auch üben kannst.
Rollhouse
4 Areas
Skatecoaster
Im Skatecoaster, Deutschlands erstem Indoor-Pumptrack für den Rollsport, kannst Du endlose Runden drehen mit unzähligen Fahr- und Trickmöglichkeiten. Ein ganz besonderes Fahrerlebnis für alle Rollsport-Freunde.
01
Warehouse
Hier erwartet Dich eine bombastische Spine-Miniramp mit Roll-In und Extension (Doppel-Miniramp mit Übergang) sowie ein 5m Wallride, bei dem es hoch hinausgeht. Ein wahnsinns Fahrgefühl, besonders für Anfänger und natürlich erst recht für Fortgeschrittene.
02
The Hood
Eine multifunktionale Streetarea mit festen und beweglichen Obstacles. Einfach zum fahren, für kleine und große Sprünge, zum grinden und für viele viele Möglichkeiten mehr. Das zeichnet die Hood aus. Hier wie überall gilt: Besonders für Anfänger und Fortgeschrittene.
03
The Ship
Das Piratenschiff ist besonders geeignet für Anfänger und Liptricks auf hoher See, inmitten der Wellen des Pumptracks. Schiff Ahoi!
04
Outdoor-Miniramp
Im Gegensatz zum Warehouse findet ihr in der Outdoor-Miniramp eine steilere Herausforderung für Airs und Liptricks unter freiem Himmel.
- Fahrspaß 100%
Open Sessions
Preise & Teilnahme-Infos
Faire Preise. Riesig viel Rollspaß.
Eintrittspreise
Open-Sessions
10,- Euro je Teilnehmer
für 1 Session (3 Stunden)
Verleih-Preise siehe hier
Eintritt ab 6 Jahren
Allgemeine Teilnahmebedingungen beachten!
Roll-Disco
14,- Euro je Teilnehmer
für 1 Session Roll-Disco (3 Stunden)
Termine und Infos unter Disco
Verleih-Preise siehe hier
Eintritt ab 6 Jahren
Allgemeine Teilnahmebedingungen beachten!
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen dürfen:
- Anfänger und Fortgeschrittene kleine und große Rollsportler ab 6 Jahren (abweichende Altersgrenzen bei Late-Sessions und Roll-Disco-Events)
- Skteboarder/innen
- Stunt-Scooter-Fahrer/innen*
- Inlineskater/innen
- Rollschuh-Fahrer/innen
- Anfänger und Fortgeschrittene
Teilnahmevoraussetzungen sind zudem:
- Einverständniserklärung
Für Minderjährige und Erwachsene gibt es so genannte Einverständniserklärungen, die wir von Dir / von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterzeichnet spätestens zu Deiner Session benötigen. Die Formular findest Du hier. - Allgemeinen Teilnahmebedingungen
Deine Akzeptanz erklärst Du in der Einverständniserklärung. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen findest Du weiter unten stehend, im Aushang an der Kasse und in unserer Bibliothek. - Benutzerordnung
Deine Akzeptanz erklärst Du in der Einverständniserklärung. Die Benutzungsordnung findest Du weiter unten stehend, im Aushang an der Kasse und an weiteren Stellen im Rollhouse ausgehangen und in unserer Bibliothek.
*Bitte beachte, dass aus Sicherheitsgründen nur Stuntscooter, nicht aber Cityroller oder E-Scooter im Rollhouse zugelassen sind. Wenn Du keinen Stuntscooter hast, kannst Du Dir bei uns gegen eine kleine Gebühr einen Stunt-Scooter ausleihen.
Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für die Benutzung der Indoor-Skateanlage Rollhouse Lüdinghausen und die Teilnahme an Kursen, Trainings und sonstigen Veranstaltungen gilt nachstehende Benutzungsordnung. Betreiber des Rollhouse Lüdinghausen ist die Rollhouse Sports GmbH (nachstehend „Betreiber“ oder „Rollhouse“ genannt), Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen.
§ 1 Jeder Besucher erkennt die folgenden Regeln an und macht sich diese bei der Nutzung der Anlage zu eigen.
Die Benutzung der Rollhouse-Rollsportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder und Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten.
Die Anlage wird nicht ständig durch den Betreiber beaufsichtigt. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, eine Aufsichtsperson zu stellen.
Es wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, eine Schutzausrüstung, bestehend aus mindestens einem geeigneten Schutzhelm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschoner zu tragen.
Das Befahren der Anlage darf nur mit Skateboards, Stunt-Scooter, Inlineskates oder Rollschuhen mit CE-Zertifizierung erfolgen. Das Benutzen mit anderen Sport- und Spielgeräten und Fahrzeugen ist nicht zulässig. Eine Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht. In vom Betreiber genehmigten Ausnahmen, etwa im Rahmen angebotener Inklusionskurse und Projekte, ist das Befahren mit Hilfsmitteln, wie etwa Rollstühlen und Sonder-Rollsportgeräten, erlaubt.
Die Benutzung der Anlage ist für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene gestattet. Gewisse Voraussetzungen, wie etwa sicheres Fahren mit dem jeweiligen, zulässigen Sportgerät und auch die Fähigkeit des umsichtigen Fahrens wird empfohlen. Sollten diese Eigenschaften beim Benutzer nicht gegeben sein, so empfehlen wir vorab einen Basic-Kurs (Kursangebote siehe bspw. unter www.rollhouse.de/kurse).
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Aktionsflächen (Sportflächen) der Rollsportanlagen im In- und Außenbereich untersagt. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den gekennzeichneten sowie im Außengelände gestattet.
Tiere sind nicht gestattet.
Vor Benutzung der Anlage muss jeder Benutzer/ jede Benutzerin die Funktionalität der Fahrflächen und die Befahrbarkeit überprüfen. Eine Prüfung von Seiten des Betreiber erfolgt nicht.
Der Betreiber der Anlage haftet weder für Unfälle und/oder Verletzungen, die aus der Benutzung der Anlage entstehen, noch für Diebstähle und/ oder sonstige Unfälle. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Es dürfen in bzw. auf der gesamten Sportanlage keine Wachse oder sonstige Schmierstoffe ausgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 250,- Euro inkl. gesetzl. MwSt. fällig.
Schäden an der Anlage, die aus fahrlässigem, nicht korrektem und/oder vorsätzlichem Verhalten der Benutzer/innen entstanden sind, werden den Verursachern/ Verursacherinnen angelastet.
Wer die Benutzungsregeln missachtet, kann durch den Betreiber verwarnt oder auch von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahlten Eintritts- oder Kursentgelten (s. auch Allgemeine Teilnahmebedingungen).
Der Betreiber stellt die Rollsportanlage gegen Entgelt zur Verfügung. Preise gem. aktueller Preisliste.
Die Nutzung zu einer bestimmten Nutzungszeit (Session, Kurszeit, …) muss vorab „gebucht“ werden. Ein Nutzungsrecht entsteht erst nach Annahme der Buchung durch den Betreiber. Die Annahme der Buchung durch den Betreiber gilt ausschließlich in Schriftform. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Der Betreiber übt das Hausrecht aus.
Die Benutzungsordnung tritt am 02.05.2025 in Kraft.
Lüdinghausen, den 02.05.2025
Betreiber und Veranstalter ist die Rollhouse Sports GmbH
Teilnahmebedingungen
Für die Anmeldung und Teilnahme zu/an einem Kurs, einem Kindergeburtstag, einer Veranstaltung der Rollhouse Sports GmbH gelten folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Betreiber des Rollhouse, Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsveranstalter ist die Rollhouse Sports GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen, vor- und nachstehend “Betreiber” oder “Rollhouse” genannt.
Mit Ihrer Anmeldung und der von uns an Sie gerichteten Anmeldebestätigung entsteht ein Vertrag für Kurs-/Dienstleistungen zwischen Ihnen als Verbraucher und dem Betreiber im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen an spezifischen Terminen und Zeiträumen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt mit Ihrer verbindlichen Buchung, da damit ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande gekommen ist, die einen oder mehrere spezifische Termine / einen Teilnahmezeitraum vorsehen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen (…) sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Betreiber Dienstleistungen mit spezifischen Terminen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung wie etwa Kurse, Trainings, Eintrittskarten zur Nutzung des Rollhouses und Eintrittskarten für Veranstaltungen anbietet, besteht hierfür kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Kursen und Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Eingang Ihrer verbindlichen Bestellung / Buchung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dienstleistung/en.
Fällt ein Kurs- oder Veranstaltungstermin aus Gründen die der Veranstalter zu vertreten hat aus, so legt der Betreiber vor dem betroffenen Tag oder danach einen Ausweich-/Ersatztermin fest. Die Leistungserfüllung von Seiten des Betreibers gilt damit als erbracht, auch dann, wenn der Teilnehmer den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnimmt / wahrnehmen kann. Natürlich sind wir als Betreiber stets bemüht Ausweichtermine mit den Teilnehmer:innen / Eltern der Teilnehmer:innen abzustimmen. Eine Verpflichtung zur Abstimmung besteht indes nicht.
Die vollständige oder teilweise Nichtteilnahme an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, berechtigt weder zu einer vollständigen, noch zu einer teilweisen Erstattung des vereinbarten Entgeltes.
Teilnahmeberechtigung ab 6 Jahren.
Minderjährige Teilnehmer:innen sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn ihre erziehungsberechtigte/n Person/en ihr ausdrückliches Einverständnis zur Akzeptanz der >>Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Person und Haftungsausschluss<< gegeben hat. Eine solche Akzeptanz kann online über unser Ticket-, Kurs- und Veranstaltungsbuchungssystem im Rahmen des Buchungsprozesses abgegeben werden. Alternativ dazu ist ein entsprechendes Formular vollständig leserlich ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Ein solches Formular steht unter www.rollhouse.de/bibliothek zum kostenlosen und jederzitigen Download bereit. Liegt diese Erklärung dem Betreiber für einen Teilnehmer nicht vor, so ist der Betreiber berechtigt, den davon betroffenen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Ein/e Erlass/Erstattung von Entgelten oder einer Zahlungsverpflichtung für gebuchte Leistungen kann nicht gewährt werden, wenn der Betreiber für den gebuchten Teilnahmeplatz keinen Ersatz findet. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Ersatz zu suchen.
Liegt dem Betreiber keine Akzeptanz der Datenschutzerklärung von einem Teilnehmer/seinen Eltern vor, so werden die für die Anmeldung aufgenommenen, persönlichen Daten 8 Wochen nach Ende des jew. Kurses / der jew. Veranstaltung vernichtet/gelöscht. Die Rollhouse-Datenschutzerklärung kann jederzeit online unter www.rollhouse.de/privacy-policy eingsehen werden.
Die maximale Anzahl von Teilnehmern/Kursteilnehmern legt für alle Kurse und Veranstaltungen einzig der Betreiber nach eigenem Ermessen fest.
Dem/der Kursleiter:innen, sind/ist bei der Anmeldung körperliche und oder geistige Einschränkungen des Kursteilnehmers mitzuteilen. Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmer:innen vom Kurs auszuschließen, wenn nach seinem Dafürhalten eine zielgerichtete Teilnahme eines Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, nicht möglich ist. Eine Bewertung über eine Gefährdung des Kursteilnehmers von Seiten des Betreibers geht damit nicht einher. Der Ausschluss berechtigt weder zur vollständigen, noch zur teilweisen Erstattung des Kursentgeltes.
Die Teilnahme an einem Kurs / einer Veranstaltung birgt gewisse Verletzungsgefahren. Die erziehungsberechtigte/n Person/en des minderjährigen Kursteilnehmers weisen diesen auf die möglichen Gefahren hin und erklären diesem zudem die allgemeine Benutzungsordnung (siehe auch nachstehenden Punkt).
Es gilt die allgemeine Nutzungsordnung des Betreibers. Eine Nutzungsordnung für die Nutzung des Rollhause hängt im Rollhouse an unterschiedlichen Stellen sichtbar aus und ist zudem jederzeit unter www.rollhouse.de/bibliothek einsehbar. Im Falle eines Verstoßes kann der Teilnehmer durch den Betreiber vom Kurs / von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Im Übrigen kann der Betreiber von seinem Hausrecht gebrauch machen. Der Ausschluss berechtigt weder zur vollständigen, noch zur teilweisen Erstattung des Kurs-/Entgeltes.
Während des Aufenthalts im Rollhouse oder auf dem Rollhouse-Gelände besteht seitens des Betreibers keine Unfallversicherung. Daher wird eine private Unfallversicherung empfohlen.
Die Teilnahmegebühr ist, wenn in den Buchungsunterlagen nicht anders lautend, vollständig und spätestens bis zum Tag des Kursbeginns / Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch vor Beginn des Kurses / der Veranstaltung an den Betreiber zu entrichten.
Verleih Preise
Leihe Dir was Du brauchst!
Du kannst Dir im Rollhouse (an der Kasse) gegen eine kleine Leihgebühr leihen folgendes Rollsportequipment leihen:
- Stunt-Scooter 4,- Euro
- Skateboard 4,- Euro
- Schoner-Set 6,- Euro
(Schutzhelm, Knie, Ellenbogen, Handgelenk, je nach Bedarf, unterschiedliche Größen zur Auswahl) - Schutzhelm einzeln 3,- Euro (unterschiedliche Größen zur Auswahl)
- Schoner einzeln paarweise 3,- Euro (wahlweise Knie, Ellenbogen, Handgelenk, untersch. Größen zur Auswahl, Ausgabe paarweise)
Leihbedingungen:
Du kannst Die Leihgegenstände nur in Verbindung mit einer Session-Buchung leihen. Die Leihgebühren gelten für die jeweilige Session. Die geliehenen Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände müssen spätestens 15 Minuten nach Ende der jeweiligen Session in einem ordnungsgemäßen Zustand (von Gebrauchsspuren abgesehen) einem Rollhouse-Mitarbeiter ausgehändigt werden.
Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Benutzungsordnung Rollhouse Lüdinghausen, jederzeit einsehbar in unserer Bibliothek.







