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Alle Allgemeine Informationen,
Bedingungen und Formulare findest Du hier!

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Allg. Teilnahmebedingungen

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Benutzungsordnung

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Einverständniserklärung Minderjährige

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Einverständniserklärung Volljährige

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Anmeldeformulare
Kurse & Trainings,
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Basic-Kurs

Für Skateboard-, Stuntscooter- und Inlineskate-Basickurse.

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Junior-Training

Für Skateboard-, Stuntscooter- und Inlineskate-Basickurse.

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Schulkurs-Anmeldung

Anmeldeformularien, einschl. Infomaterialien  und Kooperationsverinbarungen für Schulen auf Anfrage.

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Rollhouse Feriencamp

Als PDF zum ausfüllen (digital / print). Erst ab Früjahr 2024 abrufbar.

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Anmeldeformulare
Kindergeburtstag

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Geburtstags-Buchungsformular + Preisliste

Als PDF zum ausfüllen (digital / print). Ausgefülltes Formular bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Gern auch als Foto via E-Mail.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

für die Anmeldung und Teilnahme zu einem Kurs, einem Training, einem Kindergeburtstag, einer sonstigen Rollsportveranstaltung des Rollhouse Lüdinghausen:

Betreiber des Rollhouse und Kurs-/Veranstalter ist Thorsten Lohmann, Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen, vor- und nachstehend “Betreiber” oder “Rollhouse” genannt. 

Mit Ihrer Anmeldung und der von uns an Sie gerichteten Anmeldebestätigung entsteht ein Vertrag für Kurs-/Dienstleistungen zwischen Ihnen als Verbraucher und dem Betreiber im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen an spezifischen Terminen und Zeiträumen. 

Ihr Widerrufsrecht erlischt mit Ihrer verbindlichen Buchung, da damit ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande gekommen ist, die einen oder mehrere spezifische Termine / einen Teilnahmezeitraum vorsehen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterhaltung (…) sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Betreiber Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung wie etwa Kurse, Eintrittskarten zur Nutzung des Rollhouses und Eintrittskarten für Veranstaltungen anbietet, besteht hierfür kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Kursen und Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Eingang Ihrer verbindlichen Bestellung / Buchung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dienstleistung/en.

Fällt ein Kurs- oder Veranstaltungstermin aus Gründen die der Veranstalter zu vertreten hat aus, so legt der Betreiber vor dem betroffenen Tag oder danach einen Ausweich-/Ersatztermin fest. Die Leistungserfüllung von Seiten des Betreibers gilt damit als erbracht, auch dann, wenn der Teilnehmer den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnimmt / wahrnehmen kann. Natürlich sind wir stets bemüht Ausweichtermine mit den Teilnehmer:innen / Eltern der Teilnehmer:innen abzustimmen. Eine Verpflichtung zur Abstimmung besteht indes nicht. 

Die vollständige oder teilweise Nichtteilnahme an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, berechtigt weder zu einer vollständigen, noch zu einer teilweisen Erstattung des Kursbeitrages.    

Teilnahmebrechtigung ab 6 Jahren. 

Die Benutzung der Indoor-Skateanlage Rollhouse an der Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen und Trainingsangeboten des Rollhouses erfolgt auf eigene Gefahr. Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder. Der Betreiber und seine Angestellten übernehmen keine Betreuungs- und Aufsichtspflichten. Diese liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder den bevollmächtigten Begleitpersonen. Sollte/n Sie / Ihr Kind während der Teilnahme / Nutzung zu Schaden kommen, sich beispielsweise Verletzungen zuziehen, so kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. 

Es erfolgt von Seiten des Rollhouses keine Prüfung der von Teilnehmern/Teilnehmerinnen mitgebrachten Rollsportgeräte und Schutzausrüstung, etwa auf Eignung oder Schutzlevel. Alle Teilnehmer/innen nutzen die Anlage auf eigene Gefahr / nehmen auf eigene Gefahr an Kursen und Trainings teil. Wir behalten uns jedoch vor, Geräte von der Nutzung im Rollhouse auszuschließen.

Minderjährige Teilnehmer:innen sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn ihre erziehungsberechtigte/n Person/en das Formular >>Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Person und Haftungsausschluss<< vollständig leserlich ausgefüllt, akzeptiert und dem Betreiber im Original eingereicht haben. Liegt diese Erklärung dem Betreiber nicht vor, so gilt keine Teilnahmeberechtigung. Ob die zur Teilnahme erforderliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Person und Haftungsausschluss wie erforderlich rechtzeitig vor Beginn einer Session, eines Kurses, eines Trainings oder einer Veranstaltung vorliegt, liegt einzig in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten Person. Bei Nichtvorliegen der erforderlichen Erklärung ist weder ein vollständiger noch ein teilweiser Erlass der aus einer Buchung begründeten Zahlungsverpflichtung möglich. 

Die maximale Anzahl von Kursteilnehmern legt für alle Kurse und Veranstaltungen einzig der Betreiber nach eigenem Ermessen fest. 

Dem/der Kursleiter:innen, sind/ist bei der Anmeldung körperliche und oder geistige Einschränkungen des Kursteilnehmers mitzuteilen. Die Bewertung über eine mögliche Gefährdung des Teilnehmers liegt ausschließlich bei der Erziehungsberechtigten Person des Teilnehmers. Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmer:innen vom Kurs auszuschließen, wenn nach seinem Dafürhalten eine zielgerichtete Teilnahme eines Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, nicht möglich ist. Eine Bewertung über eine Gefährdung des Teilnehmers von Seiten des Betreibers geht damit nicht einher. Der Ausschluss berechtigt weder zur vollständigen, noch zur teilweisen Erstattung des Kursentgeltes. 

Die Teilnahme an einem Kurs / einer Veranstaltung birgt gewisse Verletzungsgefahren. Die erziehungsberechtigte/n Person/en des minderjährigen Kursteilnehmers weisen diesen auf die möglichen Gefahren hin und erklären diesem zudem die allgemeine Benutzungsordnung (siehe auch nachstehenden Punkt).

Es gilt zudem die allgemeine Nutzungsordnung des Betreibers. 

Die Nutzungsordnung hängt im Rollhouse sichtbar aus und kann zudem jederzeit unter www.rollhouse.de/bibliothek eingesehen und heruntergeladen werden. 

Im Falle eines Verstoßes kann der Teilnehmer durch den Betreiber ausgeschlossen werden. Im Übrigen kann der Betreiber von seinem Hausrecht gebrauch machen. Der Ausschluss berechtigt weder zur vollständigen, noch zur teilweisen Erstattung von Eintrittsgeldern, Kurs- oder Trainingsgebührn, sonstigen Entgelten bzw. Zahlungsverpflichtungen.

Während des Aufenthalts in der Skatehalle besteht seitens des Betreibers keine Unfallversicherung. Daher wird eine private Unfallversicherung empfohlen. 

Die Gebühren für Kurse, Trainings und Veranstaltungen sind, wenn in den Buchungsunterlagen nicht anders lautend, vollständig und spätestens bis zum Tag des Kurs-/Trainings-/Veranstaltungsbeginns, spätestens jedoch vor Beginn des Kurses / des Trainings / der Veranstaltung an den Betreiber zu entrichten.

Liegt dem Betreiber keine Akzeptanz der Datenschutzerklärung von einem Teilnehmer/seinen Eltern vor, so werden die für die Anmeldung aufgenommenen persönlichen Daten unmittelbar, spätestens 4 Wochen nach dem Ende des jew. Kurses / Trainings  / der jew. Veranstaltung vernichtet/gelöscht. 

Allgemeine Benutzungsordnung

Benutzungsordnung für die Benutzung der Indoor-Skateanlage Rollhouse an der Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen und die Teilnahme an Kursen und Trainings. Jeder Besucher erkennt die folgenden Regeln an und macht sich diese bei der Nutzung der Anlage zu eigen.

§1 Jeder Besucher erkennt die folgenden Regeln an und macht sich diese bei der Nutzung der Anlage zu eigen.

1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder und Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten. Die Nutzung der Anlage wird allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen nur nach Vorlage der vollständig ausgefüllten und mit Akzeptanz unterzeichneten >>Einverständniserklärung und Haftungsausschluss<< und bei Minderjähren >>Einverständniserklärung und Haftungsausschluss für Minderjährige<< gewährt. Für Minderjährige muss die Akzeptanz durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. 

2. Die Anlage wird nicht ständig durch den Betreiber beaufsichtigt. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, eine Aufsichtsperson zu stellen.  

3. Es wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, eine Schutzausrüstung, bestehend aus einem geeigneten Schutzhelm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschoner, zu tragen. 

4. Das Befahren der Anlage darf nur mit Skateboards, Stunt-Scooter, Inlineskates oder Rollschuhen erfolgen! Das Benutzen mit anderen Sport- und Spielgeräten und Fahrzeugen ist nicht zulässig. In vom Betreiber genehmigten Ausnahmen, etwa im Rahmen angebotener Inklusionskurse und Projekte, ist das Befahren mit Hilfsmitteln, wie etwa Rollstühlen, erlaubt. 

5. Die Benutzung der Anlage ist für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene gestattet. Gewisse Voraussetzungen, wie etwa sicheres Fahren mit dem jeweiligen, zulässigen Sportgerät und auch die Fähigkeit des umsichtigen Fahrens wird empfohlen. Sollten diese Eigenschaften beim Benutzer nicht gegeben sein, so empfehlen wir vorab einen Basic-Kurs (Kursangebote siehe bspw. unter www.rollhouse.de). 

6. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Rollsportanlagen im In- und Außenbereich untersagt. Aktionsflächen (auf den Rollsportflächen im In- und Outdoorbereichen) nicht gestattet. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den Räumen Lobby, Gastrobereich, Aufenthalts-/Geburtstagsraum sowie im Außengelände gestattet.

7. Tiere sind nicht gestattet.

8. Vor Benutzung der Anlage muss jeder Benutzer/ jede Benutzerin die Funktionalität der Fahrflächen und die Befahrbarkeit überprüfen.

9. Der Betreiber der Anlage haftet weder für Unfälle und/oder Verletzungen, die aus der Benutzung der Anlage entstehen, noch für Diebstähle und/ oder sonstige Unfälle. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. 

10. Es dürfen in bzw. auf der gesamten Sportanlage keine Wachse oder sonstige Schmierstoffe ausgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Reinigungsentgelt in Höhe von 250,- Euro inkl. gesetzl. MwSt. fällig. 

11. Schäden an der Anlage, die aus fahrlässigem, nicht korrektem und/oder vorsätzlichem Verhalten der Benutzer/innen entstanden sind, werden den Verursachern/ Verursacherinnen angelastet.

12. Wer die Benutzungsregeln missachtet, kann durch den Betreiber verwarnt oder auch von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen.

13. Der Betreiber stellt die Rollsportanlage gegen Entgelt zur Verfügung. Preise gem. aktueller Preisliste.   

14. Die Nutzung zu einer bestimmten Nutzungszeit (Session, Kurszeit, …) muss vorab „gebucht“ werden. Ein Nutzungsrecht entsteht erst nach Annahme der Buchung durch den Betreiber. Die Annahme der Buchung durch den Betreiber gilt ausschließlich in Schriftform. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.  

15. Der Betreiber übt das Hausrecht aus.

Email

kontakt@rollhouse.de

59348 Lüdinghausen

Werner-von-Siemens-Str. 6

Telefon

02591 9901980

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