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Rollhouse Sports GmbH

Rollhouse
Benutzungsordnung

Benutzungsordnung für die Benutzung der Indoor-Skateanlage Rollhouse Lüdinghausen und die Teilnahme an Kursen, Trainings und sonstigen Veranstaltungen gilt nachstehende Benutzungsordnung. Betreiber des Rollhouse Lüdinghausen ist die Rollhouse Sports GmbH  (nachstehend „Betreiber“ oder „Rollhouse“ genannt), Werner-von-Siemens-Straße 6 in 59348 Lüdinghausen. 

 

  1. Jeder Besucher erkennt die folgenden Regeln an und macht sich diese bei der Nutzung der Anlage zu eigen.
  2. Die Benutzung der Rollhouse-Rollsportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder und Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten. 
  3. Die Anlage wird nicht ständig durch den Betreiber beaufsichtigt. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, eine Aufsichtsperson zu stellen.  
  4. Es wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, eine Schutzausrüstung, bestehend aus mindestens einem geeigneten Schutzhelm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschoner zu tragen. 
  5. Das Befahren der Anlage darf nur mit Skateboards, Stunt-Scooter, Inlineskates oder Rollschuhen mit CE-Zertifizierung erfolgen. Das Benutzen mit anderen Sport- und Spielgeräten und Fahrzeugen ist nicht zulässig. Eine Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht. In vom Betreiber genehmigten Ausnahmen, etwa im Rahmen angebotener Inklusionskurse und Projekte, ist das Befahren mit Hilfsmitteln, wie etwa Rollstühlen und Sonder-Rollsportgeräten, erlaubt. 
  6. Die Benutzung der Anlage ist für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene gestattet. Gewisse Voraussetzungen, wie etwa sicheres Fahren mit dem jeweiligen, zulässigen Sportgerät und auch die Fähigkeit des umsichtigen Fahrens wird empfohlen. Sollten diese Eigenschaften beim Benutzer nicht gegeben sein, so empfehlen wir vorab einen Basic-Kurs (Kursangebote siehe bspw. unter www.rollhouse.de/kurse). 
  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Aktionsflächen (Sportflächen) der Rollsportanlagen im In- und Außenbereich untersagt. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den gekennzeichneten sowie im Außengelände gestattet.
  8. Tiere sind nicht gestattet.
  9. Vor Benutzung der Anlage muss jeder Benutzer/ jede Benutzerin die Funktionalität der Fahrflächen und die Befahrbarkeit überprüfen. Eine Prüfung von Seiten des Betreiber erfolgt nicht. 
  10. Der Betreiber der Anlage haftet weder für Unfälle und/oder Verletzungen, die aus der Benutzung der Anlage entstehen, noch für Diebstähle und/ oder sonstige Unfälle. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. 
  11. Es dürfen in bzw. auf der gesamten Sportanlage keine Wachse oder sonstige Schmierstoffe ausgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 250,- Euro inkl. gesetzl. MwSt. fällig. 
  12. Schäden an der Anlage, die aus fahrlässigem, nicht korrektem und/oder vorsätzlichem Verhalten der Benutzer/innen entstanden sind, werden den Verursachern/ Verursacherinnen angelastet.
  13. Wer die Benutzungsregeln missachtet, kann durch den Betreiber verwarnt oder auch von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahlten Eintritts- oder Kursentgelten (s. auch Allgemeine Teilnahmebedingungen). 
  14. Der Betreiber stellt die Rollsportanlage gegen Entgelt zur Verfügung. Preise gem. aktueller Preisliste.   
  15. Die Nutzung zu einer bestimmten Nutzungszeit (Session, Kurszeit, …) muss vorab „gebucht“ werden. Ein Nutzungsrecht entsteht erst nach Annahme der Buchung durch den Betreiber. Die Annahme der Buchung durch den Betreiber gilt ausschließlich in Schriftform. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.  
  16. Der Betreiber übt das Hausrecht aus.

Die Benutzungsordnung tritt am 02.05.2025 in Kraft.

Lüdinghausen, den 02.05.2024

 

Betreiber und Veranstalter ist die Rollhouse Sports GmbH